Amtliche Pilzkontrolle Küssnacht

Die Pilzkontrolle ist eine wichtige Anlaufstelle für alle, die selbst gesammelte Pilze sicher bestimmen lassen möchten.

Markus Schwery der fachkundige Pilzkontrolleur überprüft die gesammelten Pilze und entfernt giftige oder ungeniessbare Exemplare.

Auszug aus dem Gesetz über den Landschafts- und Naturschutz vom 24. September 1992 (LSG; SRSZ 721.110)

§ 9b Pilzsammeln
1 Organisierte Veranstaltungen zum Sammeln von Pilzen sind untersagt. Für wissenschaftliche oder schulische Zwecke kann das zuständige Departement Ausnahmen vom Veranstaltungsverbot bewilligen.

2 Eine Person darf pro Tag nicht mehr als 2 kg Pilze sammeln, Morcheln nicht mehr als 1 kg.

3 Der Regierungsrat kann für bestimmte Gebiete temporäre Schonzeiten festlegen, in denen das Pflücken und Sammeln von Pilzen untersagt ist.

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